Helfereinsatz

Reglement: Helfereinsatz-System

Ausgangslage

Damit der Spielbetrieb auf allen Ebenen gewährleistet werden kann, sind für jegliche Heimspiele, Turniere und Anlässe Helfereinsätze notwendig. Diese Helfereinsätze müssen von unseren Aktivmitgliedern bzw. von den Eltern unserer Nachwuchsspieler übernommen werden. Leider fehlte es in den letzten Jahren immer mehr an Freiwilligen, die solche Einsätze leisten, was zu grossen Herausforderungen in der Einsatzplanung und bei der Durchführung von Heimspielen und Anlässen führte. Per Saison 2022/2023 wurde daher das Pilotprojekt «Helfereinsatz-System» eingeführt. Die Rückmeldungen zu diesem System sind mehrheitlich positiv, da Transparenz geschaffen und die Arbeit auf alle Schultern verteilt wird. Zudem können so die Mitglieder ihre Einsatzdaten hauptsächlich selber wählen.

Vorgehen

Die Organisation und Planung der Helfereinsätze werden hauptsächlich über die Onlineplattform www.helfereinsatz.ch abgewickelt. Jedes Aktivmitglied bzw. alle Eltern werden sich über diese Plattform selber für die jeweils passenden Helfereinsätze eintragen können. Wie die Helfereinsätze verteilt werden, ist dem Mitglied überlassen. Wichtig ist einfach, dass am Ende alle Einsätze abgedeckt sind.

Arbeitseinsätze

Die Anzahl Arbeitseinsätze, die pro Saison geleistet werden müssen, variiert von Saison zu Saison. Sie ist abhängig von der Anzahl Mitgliedern und von der Anzahl Heimspielen und Events, die während der betroffenen Saison stattfinden. Grundsätzlich liegt die Anzahl der zu leistenden Arbeitseinsätze zwischen vier und sieben pro Saison pro Vereinsmitglied (inklusive Weihnachtsmarkt).

An folgenden Anlässen müssen Arbeitseinsätze geleistet werden:

  • Heimspiele 1. Mannschaft
  • Heimspiele Aktivmannschaften
  • Weihnachtsmarkt
  • Ausserordentliche Anlässe wie Jubiläumsfeiern, Sommerfeste, Büli Fäscht etc.

Zu beachten ist, dass die oben aufgeführten Einsätze pro Anlass lediglich der Anzahl der Einsätze entspricht, welche von Mitgliedern bzw. Eltern abzudecken sind, weil Funktionen wie Speaker, Reporter, Kasse etc. teils von externen Funktionären fix übernommen werden. Die Anzahl effektiv gebrauchter Helfer ist also bei jedem Anlass / Event höher.
Achtung: Die Einsätze an den Heimspielen der Junioren (U9 – U20) und deren Nachwuchsturniere werden wie bis anhin von den Eltern der aufgebotenen Kinder übernommen und sind NICHT Bestandteil dieses Helfereinsatz-Systems.

Weihnachtsmarkt

Der Weihnachtsmarkt ist neu ebenfalls Bestandteil des Helfereinsatz-Systems und zählt zu der Anzahl Pflichteinsätzen, die jeweils anfangs Saison definiert wird.

Finanzen

Die Anzahl Pflichteinsätze wird vor Saisonbeginn kommuniziert und so definiert, dass grundsätzlich jedes Mitglied die Möglichkeit hat, seine Einsätze abzuarbeiten. Sollte ein Mitglied dieser Pflicht nicht nachkommen, werden Ende Saison 50.00 CHF pro nicht geleistetem Helfereinsatz in Rechnung gestellt.

Alle Einsätze absolviert:
Hat ein Mitglied alle seine Pflichteinsätze geleistet, fallen keine Kosten an.

Freiwillige Einsätze:
Leistet ein Mitglied freiwillig mehr Einsätze als es die Pflichtanzahl vorgibt, wird pro zusätzlich geleisteter Schicht eine Entschädigung ausbezahlt. Die Höhe dieser Entschädigung wird vom Vorstand definiert. Die Übernahme von zusätzlichen Schichten ist erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich, sodass zu Beginn der Einteilung alle Mitglieder die Möglichkeit haben, die Mindestanzahl an Einsätzen abzuarbeiten.

Überschuss:
Ein allfälliger finanzieller Überschuss, der durch die Ausführung dieses Helfereinsatz-Systems entsteht, kann für folgende Zwecke genutzt werden:

  • Entschädigung für Personen, die auf Anfrage zusätzliche Schichten übernehmen
  • Entschädigung für Personen, die ein ausserordentliches Engagement für den EHC Bülach leisten oder ein Amt ausüben, für welches es schwer ist, freiwillige Personen zu finden
  • Bezahlung der Lizenzkosten des Online Tools www.helfereinsatz.ch
  • Spende im clubeigenen Nachwuchsbereich

Geltungsbereich

Von diesem Helfereinsatz-System betroffen sind alle Nachwuchsmannschaften von U9 bis U17. Die Aktivmannschaften MHL, Veteranen und 50+ sowie die U20 werden von diesem System ausgenommen, da sie ihre Einsätze selber leisten (und nicht die Eltern) und diese als Team abarbeiten. Sie müssen im Durchschnitt die gleiche Anzahl Pflichteinsätze absolvieren wie die Eltern der Nachwuchsspieler U9-U17. Sollten Mitglieder dieser Mannschaften ihren Pflichten nicht nachkommen, werden sie ebenfalls ins System aufgenommen und müssen in Zukunft für nicht übernommene Helfereinsätze bezahlen.

Befreiung Helfereinsatzpflicht:
Ausgenommen von diesem System und von der Pflicht, Helfereinsätze leisten zu müssen, sind alle Personen, die ehrenamtlich innerhalb des Vereins tätig sind (Vorstand und Werbekommission) sowie die Head Coaches und Teamleitungen aller Stufen. Für Assistenztrainer gelten grundsätzlich folgende Kriterien:

  • J+S Anerkennung
  • Trainingspräsenz von 80%

Diese Kriterien gelten als Richtwert. Das Entscheidungsrecht für die Befreiung weiterer Mitglieder obliegt dem Vorstand.

Mehrere Kinder:
Familien mit mehreren Kindern im Verein müssen die Einsätze pro Kind leisten (bis maximal 2 Kinder). Bei Familien mit drei oder mehr Kindern, muss dieselbe Anzahl Einsätze geleistet werden, wie bei Familien mit zwei Kindern.

Mehrere Kinder und Amt:
Familien mit zwei Kindern im Verein aber einem Elternteil in einem Amt werden ebenfalls komplett (für beide Kinder) befreit.

Eintritt während der Saison:
Für Mitglieder, die während der Saison neu in den Verein eintreten, wird die Anzahl Pflichteinsätze entsprechend angepasst (massgebend ist der Zeitpunkt des Eintrittes).

Austritt während der Saison:
Bei einer Austrittsmeldung während der Saison müssen zukünftige Helfereinsätze nicht mehr wahrgenommen werden. Sollten bis zum Austrittszeitpunkt noch keine Helfereinsätze geleistet worden sein, obwohl die Möglichkeit, sich dafür einzutragen, gegeben war, wird das entsprechende Bussgeld verrechnet.

Wichtig!

  • Die Anzahl erforderlicher Einsätze pro Saison kann variieren – je nach Anzahl Mitglieder, Anlässe etc. Der Durchschnitt liegt voraussichtlich zwischen 4 und 7 Einsätzen (inkl. Weihnachtsmarkt).
  • Die E-Mail-Adressen unserer Mitglieder sind für unsere Kommunikation und auch für die Benutzung der Helfereinsatz-Plattform enorm wichtig. Bei den Nachwuchsspielern ist die Mailadresse eines Elternteils hinterlegt. Bei Änderungen / Aktualisierungen ist das Sekretariat zu informieren. Besten Dank.
  • Die Einsätze können vom Mitglied selber (erst ab U15), den Eltern oder einer anderen Person aus der Familie oder dem Bekanntenkreis übernommen werden. Übernimmt ein Nachwuchsmitglied ab U15 den Einsatz selber, muss die Funktion natürlich dem Alter angepasst werden – ein Nachwuchsmitglied darf keine alkoholischen Getränke ausschenken.
  • Beim Eintragen im Helfereinsatz-Tool ist die Mobile-Nummer der helfenden Person zu hinterlegen. Solange kein eigenes Feld dafür zur Verfügung steht, ist die Mobile-Nummer hinter dem Namen zu notieren.

Inkrafttreten

Die Generalversammlung hat am 4. Juli 2023 den Antrag des Vorstands angenommen und dem Reglement zugestimmt. Das Reglement tritt somit per Saison 2023/2024 in Kraft.

GV 04.07.2023